AGB

ALLGEMEINER LEISTUNGSRAHMEN UND ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN von DesignHandwerk Michael Schnell e.U.

ALLGEMEINER LEISTUNGSRAHMEN VON DH MS E.U.:

Das DesignHandwerk Michael Schnell e.U. (weiters DH MS e.U.) handelt nach den der WKO entsprechenden gewerblichen Inhalten und Bestimmungen der Erstellung von Einrichtungsvorschlägen und Raumgestaltung nach rein optischen und geschmacklichen Gesichtspunkten unter Ausschluss haustechnischer Ausstattung sowie unter Ausschluss der den Ingenieurbüros bzw. den einschlägig reglementierten Erzeugungsgewerben vorbehaltenen Beratungstätigkeiten und des Allgemeinen Handelsgewerbescheins.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON DH MS E.U.:

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vom DH MS e.U., gelten für alle ihm erteilten Aufträge. Diese AGB gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

1.) Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Abweichungen

a) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge zwischen AuftraggeberIn und DH MS e.U.
b) Alle seitens des DH MS e.U. erstellte Angebote, Konzepte, Kreativvorschläge, Auftragsbestätigungen und jede andere schriftliche Korrespondenz mit ihren Kunden und AuftraggeberInnen können grundrissbezogene und andere Maßangaben beinhalten. Alle angegebenen Maße sind keine Ausführungsmaße und können nicht von durch den Auftraggeber beauftragten Gewerken o.ä. verwendet werden. Somit sind alle Maßangaben vom DH MS e.U. freibleibend und werden von den Gewerken selbst in Naturmaßabnahmen angepasst und von jenen in mündlicher oder ggf. schriftlicher Abstimmung mit dem/der Auftraggeber/In bestätigt.
c) Abweichungen von allen Bedingungen vom DH MS e.U. insbesondere auch Bedingungen der AuftraggeberIn gelten nur, wenn sie vom DH MS e.U. ausdrücklich und schriftlich anerkannt und bestätigt werden.
d) Soweit die Verträge mit Verbrauchern im Sinne des KSchG abgeschlossen werden, gehen die zwingenden Bestimmungen dieses Gesetzes den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. [1]
e) Allgemeine Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn ihnen im Einzelfall vom DH MS e.U. nicht widersprochen wird.

2.) Angebote, Nebenabreden

a) Die Angebote vom DH MS e.U. sind, sofern nichts anderes angegeben ist, freibleibend, und zwar hinsichtlich aller angegebenen Daten einschließlich des Honorars.
b) Enthält eine Auftragsbestätigung vom DH MS e.U. Änderungen gegenüber dem Auftrag, so gelten diese als vom Auftraggeber genehmigt, sofern dieser nicht unverzüglich widerspricht.
c) Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform.

3.) Auftragserteilung und Zusammenarbeit

a) Art und Umfang der vereinbarten Leistung ergeben sich aus der Auftragsbestätigung vom DH MS e.U. an den Auftraggeber und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ebenso kann ein Vertrag zwischen dem DH MS e.U. und dem Kunden mündlich und fernmündlich zu Stande kommen – wiewohl die Verträge in der Regel in Schriftform erfolgen. So kann ein seitens des Auftraggebers / der AuftraggeberIn mündlich erteilter Auftrag / eine mündlich erteilte Bestellung an das DH MS e.U. seitens des DH MS e.U. als verbindlich akzeptiert werden.
b) Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch des DH MS e.U. um zum Gegenstand des vorliegenden Auftragsverhältnisses zu werden.
c) Das DH MS e.U. verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Durchführung des ihr erteilten Auftrags nach den mit dem Auftraggeber abgestimmten Auftragsinhalten, den Erfahrungswerten vom DH MS e.U. und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit.
d) Das DH MS e.U. kann auch zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte als Subplaner heranziehen und diesen im Namen und für Rechnung des DH MS e.U. Aufträge erteilen.
e) Die Zusammenarbeit zwischen dem DH MS e.U. und ihren Kunden basiert auf gegenseitigem Vertrauen. Bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen, Unsicherheiten oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen stimmen sich die Geschäfts-Partner unverzüglich gegenseitig ab.
f) Im Laufe des Projektes der Zusammenarbeit zwischen dem DH MS e.U. und ihren Kunden stehen jene einander zur Durchführung des Vertragsverhältnisses und der zur Erbringung der Leistungen erforderlichen Einbringungsarbeiten in Termin und Inhalt im Wort. Sollten Vertragspartner zur Erbringung dessen akut nicht im Stande sein ernennen sie zur Erbringung der Leistungen eine Vertretung.
g) Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind oder unvereinbarten und das Projekt exponierenden Abhängigkeiten unterlegt, so hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen dem DH MS e.U. unverzüglich mitzuteilen. Und werden im Rahmen des zwischen dem DH MS e.U. und der AuftraggeberIn gemeinsamen Projektes seitens der AuftraggeberIn Gewerke und Lieferanten ohne Abstimmung mit dem DH MS e.U. zum Einsatz gebracht, ist das DH MS e.U. für die Konsequenz von Fehlern, qualitativen Einschränkungen und allgemeinen vom ursprünglich gemeinsam abgestimmten Konzept abweichenden Koordinaten und Ausführungsschwächen niemals verantwortlich zu machen. Sollte das DH MS e.U. zu koordinierenden Leistungen aufgefordert werden, um zu unterstützen jene Fehler mit den jeweiligen Gewerken zu beseitigen, kann das nur nach Prüfung der Fakten durch das DH MS e.U. und nach einem gesonderten Angebot vom DH MS e.U. in der Sache durchgeführt werden.
h) So ferne es zwischen den Vertragspartnern vereinbart ist, wird über die gemeinsame Arbeit gegen Abgeltung des dabei verbundenen Zeitaufwandes für das DH MS e.U. ein Protokoll geführt in welchem Fortschritte und Hindernisse bei der Projektdurchführung in guter gegenseitiger Abstimmung besprochen und daraus Entscheidungen durch den Auftraggeber/die AuftraggeberIn abgeleitet werden. Dieses Protokoll soll im Laufe des Projekts am Ende jedes Quartals seitens vom DH MS e.U. erstellt und dem Auftraggeber übergeben werden. Das DH MS e.U. ist aber nicht verpflichtet dieses Protokoll zu erstellen oder von sich aus an den Kunden zu übermitteln – insbesondere dann, wenn durch die laufende Korrespondenz und die Abwicklung der projektrelevanten Termine die Abwicklung des Projektes eindeutig hervorgeht.
i) Der Kunde unterstützt das DH MS e.U. für und im Rahmen der Erfüllung der Auftragserfüllung. Dazu stellt der Kunde die vereinbarten Informationen und das erforderte Datenmaterial und etwaige Pläne und definierte Vorleistungen zur Leistungserbringung vom DH MS e.U. zur Verfügung. Zu Projektbeginn wird ein diesbezüglicher gemeinsamer Handlungsleitfaden besprochen innerhalb dessen die gemeinsam vereinbarten Verantwortungen und Erwartungshaltungen zueinander abgestimmt werden. Informiert die AuftraggeberIn das DH MS e.U. über das gemeinsame Projekt betreffende Handlungs- und Leistungsinhalte nicht oder werden die Bemühungen vom DH MS e.U. zur Auftragsabwicklung seitens der AuftraggeberIn unterlaufen, sind die seitens des DH MS e.U. ggf. abzuwickelnden Korrekturaufwendungen zur ordnungsgemäßen und ursprünglich seitens der AuftraggeberIn gewünschten Projektabwicklung gegenüber der AuftraggeberIn in kaufmännischer Konsequenz resp. im Aufwand den das DH MS e.U. deswegen zu tragen hat, durch das DH MS e.U. abzurechnen.
j) Gemeinsam zwischen dem DH MS e.U. und dem Kunden abgestimmte Termine gelten als Orientierungsgröße für gemeinsame Leistungs- und Handlungsvereinbarungen. Die Nichteinhaltung von Terminen und Leistungsvereinbarungen können zu Projektverschiebungen und zusätzlichen Kostenbelastungen für den/die AuftraggeberIn durch das DH MS e.U. führen.
k) Das DH MS e.U. kann Ihren Kunden und Auftraggebern nach eigenem Ermessen Bezugsquellen und Handelspartner bekannt geben bei welchen die Kunden und Auftraggeber vom DH MS e.U. nach deren oder gemeinsamer Leistungs- und Produktauswahl selbst und direkt bestellen können. Bei Bestellungen dieser Art übernimmt das DH MS e.U. keinerlei Verantwortung und Schadenersatz für Mängel und Ausfall bei Lieferungen, Leistungen und Qualitäten. Dies liegt immer in Verantwortung und Risiko der AuftraggeberIn an diese Unternehmen.
l) Der Kunde/ die AuftraggeberIn erteilt dem DH MS e.U. auf Grundlage gemeinsamer mündlicher Absprache das Recht und die Möglichkeit über die bei ihm / ihr sichtbaren Produkt- und Leistungs- Ergebnisse Foto-Aufnahmen zu Werbezwecken vom DH MS e.U. in deren unmittelbaren Leistungs- und Geschäfts-Belangen zu tätigen und zu veröffentlichen. Grundsätzlich werden dabei die Aufnahmen ohne Namensangabe des Kunden / der AuftraggeberIn im Rahmen der herrschenden Datenschutzkriterien veröffentlicht.

4.) Gewährleistung und Schadenersatz

a) Bei Verbrauchergeschäften gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Gewährleistungsansprüche können nur nach Mängelrügen erhoben werden, die ausschließlich schriftlich unmittelbar nach Übergabe der Leistung oder Teilleistung zu erfolgen hat. Sollte es seitens des Kunden / der Auftraggeberin / des Auftraggebers vom DH MS e.U. zu einer Mängelrüge über durch das DH MS e.U. und deren Lieferanten gelieferten Waren kommen, ist die Bearbeitung jener unabhängig von der Erforderlichkeit der Bezahlung des bezugnehmenden Produktes / der bezugnehmenden Produkte und der Begleichung der dbzgl. Rechnung(en) an das DH MS e.U. durch die AuftraggeberIn nach den Zahlungsbedingungen des DH MS e.U. zu behandeln. Das DH MS e.U. handelt bei der Bestellung jener Produkte ausschließlich im Auftrag Ihrer Kunden/AuftraggeberIn.
b) Ansprüche auf Wandlung und Preisminderung sind ausgeschlossen. Ansprüche auf Verbesserung bzw. Nachtrag des Fehlenden auf Grundlage des Vertrages resp. der Vereinbarungsgrundlagen wie Angebot oder Auftragsbestätigung sind vom DH MS e.U. innerhalb angemessener Frist, die im allgemeinen ein Drittel der für die Durchführung der Leistung vereinbarten Frist betragen soll, zu erfüllen. Ein Anspruch auf Verspätungsschaden kann innerhalb dieser Frist nicht geltend gemacht werden.
c) Das DH MS e.U. hat ihre Leistungen nach den Gesichtspunkten des o.a. allgemeinen Leistungsrahmens mit der von ihr als Fachmann zu erwartenden Sorgfalt (§1299 ABGB) zu erbringen.
d) Gegenüber geschmacklichen Leistungsergebnissen, Planungsergebnissen und Empfehlungen vom DH MS e.U. kann vom Auftraggeber das DH MS e.U. kein Gewährleistungs- und Schadenersatzanspruch geltend gemacht werden.
e) Gegenüber Leistungen Dritter gegenüber dem Auftraggeber im Zusammenhang der Beratungs- und Planungsarbeit vom DH MS e.U. ist gegen das DH MS e.U. ein Gewährleistungs- und Schadenersatzanspruch weder direkt noch indirekt geltend zu machen.
f) Das DH MS e.U. übernimmt keinerlei Haftung und Verantwortung gegenüber der Nutzung und des Gebrauchs von ihrem geplanten und gezeichneten Möbel durch die AuftraggeberIn. Werden also in den gezeichneten und später durch einen Auftragnehmer gefertigten Möbeln z.B. technische oder elektronische Geräte oder andere Inhalte aufbewahrt oder in Funktion gehalten auf Grund deren Benutzung und Verwendung Schäden und Zerstörungen jedweder Art oder Leistungseinschränkungen eintreten, ist das DH MS e.U. egal durch welche Vorabinformation informiert vor oder im Rahmen der Zeichnung niemals für direkte oder indirekte Schäden, Zerstörungen oder Leistungseinschränkungen verantwortlich zu machen, haftbar zu machen oder in irgend eine Verantwortung zu ziehen da das DH MS e.U. ausschließlich für die optische Zeichnung für die spätere Maßfertigung verantwortlich ist. Die Verantwortung für den Einsatz in oder auf dem seitens des DH MS e.U. gezeichneten Möbel beinhalteten oder daraufstellenden oder es umgebenden Gerätes, das einen Schaden verursachen kann, trifft ausschließlich und uneingeschränkt die AuftraggeberIn vom DH MS e.U.. Dies, weil das DH MS e.U. niemals über technische Details und Anforderungen der beinhalteten, daraufstellenden oder in der Umgebung positionierten Geräte und Inhalte Bescheid weiß. Auch die Möbelnutzung selbst liegt unabhängig von der Definition und Angabe an das DH MS e.U. zur Zeichnung dieser Möbel ausschließlich in der Verantwortung der AuftraggeberIn respektive deren vertraglichen Einvernehmen mit dem Produzenten dieser Möbel.
g) Da viele Einrichtungsgegenstände, die vom DH MS e.U. für Ihre Kunden / AuftraggeberInnen nach deren Auftrag über Lieferanten beschafft und geliefert, handgefertigte und künstlerische Produkte sind, sind Abweichungen von Mustervorlagen möglich. Jene Abweichungen sind seitens des Kunden / der AuftraggeberInnen nicht als Mängelrüge und Gewährleistungsanspruch zu behandeln, wenn die Funktion des Möbelstückes / des Einrichtungsgegenstandes erfüllt wird.
h) Der Kunde/die AuftraggeberIn vom DH MS e.U. hat die durch das DH MS e.U. gelieferte Ware oder zur Anlieferung organisierte Ware nach Erhalt unverzüglich auf Vollständigkeit, Richtigkeit und sonstige Mängelfreiheit zu überprüfen und eventuelle Mängel unmittelbar nach Erhalt der Ware bzw. Leistung, schriftlich zu rügen. Wenn Waren unmittelbar an Dritte versandt werden, beginnen die Fristen für die Untersuchung und Rügeverpflichtung mit Einlagen der Ware beim Dritten.
i) Schadenersatzansprüche des Kunden / der AuftraggeberIn vom DH MS e.U. aus welchem Rechtsgrund immer, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, Mangelfolgeschadens, Mängeln oder wegen unrichtiger Ratschläge und Auskünfte sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des DH MS e.U. beruhen.

5.) Rücktritt vom Vertrag

a) Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur aus wichtigem Grund zulässig.
b) Bei Verzug des DH MS e.U. mit einer Leistung nach Grundlagen des Auftrags respektive der Auftragsbestätigung ist ein Rücktritt des Auftraggebers/ der AuftraggeberIn erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist möglich; die Nachfrist ist schriftlich zu setzen.
c) Bei Verzug des Auftraggebers/der AuftraggeberIn bei einer Teilleistung oder einer vereinbarten Mitwirkungstätigkeit, der die Durchführung des Auftrages durch das DH MS e.U. unmöglich macht oder erheblich behindert, ist das DH MS e.U. zum Vertragsrücktritt berechtigt. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber/die AuftraggeberIn Entscheidungen durch permanente sich wiederholende Änderungswünsche verzögert, verhindert oder aussichtslos macht. Dies gilt ebenso, wenn der Auftraggeber/die AuftraggeberIn das DH MS e.U. zur stetig wiederholten Angebotseinholung auffordert – dies zur Erwartung einer Preisverbesserung oder in Erwartung der Einbringung von Produktvarianten ohne selbst eine Kauf-Entscheidung zu treffen. Nach drei Angebotseinholungen ohne Auftragserteilung an einen Lieferanten durch den Auftraggeber/die AuftraggeberIn hätte dann das DH MS e.U. die Berechtigung zum unmittelbaren Vertragsrücktritt.
d) Ist das DH MS e.U. zum Vertragsrücktritt berechtigt, so behält sie den Anspruch auf das gesamte vereinbarte Honorar, ebenso bei unberechtigtem Rücktritt des Auftraggebers / der AuftraggeberIn. Weiteres findet §1168 ABGB Anwendung; bei berechtigtem Rücktritt des Auftraggebers/ der AuftraggeberIn sind von diesem die vom DH MS e.U. erbrachten Leistungen zu honorieren.

6.) Honorar, Vergütung, Leistungsumfang, Leistungsänderungen, Eigentumsvorbehalt

a) Sämtliche Honorare sind mangels abweichender Angaben in EURO sowohl in Netto excl. 20% MWSt. als auch in Brutto incl. 20% MWSt. erstellt.
b) Wenn in den angegebenen Honorarbeträgen die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) nicht enthalten ist, ist diese gesondert vom Auftraggeber / der AuftraggeberIn zu bezahlen.
c) Die Kompensation mit allfälligen Gegenforderungen seitens des Auftraggebers / der AuftraggeberIn, aus welchem Grunde auch immer, ist unzulässig.
d) Sollte sich aus den Zusammenhängen der Zusammenarbeit (AGB Punkt 3 e)-k)) insbesondere durch die Unterlassung der Einbringungs-Leistungen und -Termine des Auftraggebers /der AuftraggeberIn zur vertraglichen Leistungserbringung vom DH MS e.U. für jene ein Mehraufwand zur Leistungserbringung ergeben, ist das DH MS e.U. ermächtigt den dementsprechend dokumentierten Leistungsmehraufwand dem Auftraggeber /der AuftraggeberIn avisiert in summierter Hochrechnung zum angegebenen Stunden-Honorarsatz in Form eines Ergänzungs-Honorars geltend zu machen. Die diesbezüglichen Bedingungen eines Stunden-Mehraufwands hat das DH MS e.U. in ihren Angeboten anzugeben.
e) Der Kunde kann eine Änderung des gemeinsam vertraglich durch Auftrag, Angebot und Auftragsbestätigung bestimmten Leistungsumfanges schriftlich gegenüber dem DH MS e.U. äußern. Seitens des DH MS e.U. kommen dabei bereits angefangene und eingebrachte ursprüngliche Leistungspositionen zur Verrechnung und der neue Leistungswunsch wird dem Auftraggeber schriftlich erneut angeboten. Das DH MS e.U. tritt dann von der zu erbringenden ursprünglichen Restleistungs-Erbringung automatisch einvernehmlich zurück. Dabei tritt Punkt 5d) dieser AGB in Kraft.
f) Der Kunde trägt nach Beauftragung gegen Nachweis sämtliche Auslagen wie Reise– und Übernachtungskosten, Spesen und im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallenden Entgeltforderungen vom DH MS e.U. und Dritter.
g) Im Falle eine kreative Leistung oder ein kreativer Leistungsschritt (Beispiel Einrichtungsplanung oder Kreativkonzept) vom DH MS e.U. im Auftrag des Kunden / des Auftraggebers / der AuftraggeberIn jenen geschmacklich nicht gefällt oder nicht entspricht wiewohl über die diesbezüglichen Inhalte der Aufgabenstellung im Konzept oder Angebot zwischen dem DH MS e.U. und Kunden/Auftraggeber/ AuftraggeberIn Einvernehmen bestand, ist die Leistung von Seiten des DH MS e.U. trotzdem aufgaben- und angebotsgerecht erbracht, erfüllt und beendet worden. Dies im Rahmen der seitens des DH MS e.U. angebotenen Stundenleistungen zur Erbringung der fachlichen Details dieses kreativen Leistungsschrittes. Es obliegt dem DH MS e.U. aus eigenem Dafürhalten ausschließlich eine und nur eine Alternative für den Kunden kostenlos zu erarbeiten. Ebenso aber ist das DH MS e.U. bei nach Angebot erfüllter Stundenleistung für diesen kreativen Leistungsschritt / für diese kreative Leistung berechtigt, dem Kunden / dem Auftraggeber / der AuftraggeberIn ein neues Angebot zur Wiederholung dieser Leistung zu unterbreiten. Im Vorlauf dafür werden die seitens des Kunden/des Auftraggebers/der AuftraggeberIn gewünschten Änderungen dokumentiert. Der Kunde / der Auftraggeber / die AuftraggeberIn muss das DH MS e.U. danach neuerlich schriftlich oder mündlich beauftragen und den Leistungsschritt neu konkludent zur gänzlichen Anzahlung bringen.
h) Die Rechnungen vom DH MS e.U. an den Kunden/die AuftraggeberIn sind unabhängig vom Eingang der Ware innerhalb der für die Rechnung angegebenen Frist ohne jeden Abzug fällig. Etwaige Mängelrügen über die die gegenständliche Rechnung umfassende(n) Leistung(en) oder Lieferung(en) werden zwischen dem Kunden / der AuftraggeberIn, das DH MS e.U. und Dritten je nach Zuständigkeit unabhängig von der Notwendigkeit der fristgerechten Bezahlung der Rechnung durch den Kunden / die AuftraggeberIn an das DH MS e.U. behandelt. Etwaige Mängelrügen resp. Gewährleistungsansprüche befreien den Kunden / die AuftraggeberIn das DH MS e.U. nicht von der Bezahlung und fristgerechten Fälligkeit der Rechnung an das DH MS e.U..
i) Bei verspäteter Zahlung ist das DH MS e.U. berechtigt ein neues Angebot mit einem neu adaptierten Zeitplan zur Umsetzung an die AuftraggeberIn zu legen. Dieses Angebot erfordert neuerlich eine Beauftragung durch den Kunden und die Ausstellung einer Auftragsbestätigung durch das DH MS e.U..
j) Die mit der Einbringlichmachung verbundenen Mahn-, Auskunfts- und sonstigen Kosten vom DH MS e.U. trägt der Kunde/die AuftraggeberIn vom DH MS e.U..
k) Bei Verzug des Kunden / der AuftraggeberIn mit Zahlung oder seinen sonstigen Leistungen ist das DH MS e.U. —unbeschadet sonstiger Rechte—berechtigt, die Lieferungen bzw. Leistungen bis zur Erbringung der vereinbarten Gegenleistung unter Wahrung der noch offenen Lieferfrist zurückzubehalten oder nach Verstreichen einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. In letzterem Fall ist das DH MS e.U. berechtigt, die vereinbarte Anzahlung, mindestens aber 15% des Preises als Mindestvertragsstrafe zu fordern bzw. einzubehalten.
l) Sämtliche gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt Nebenspesen, bei laufender Rechnung von Saldoforderungen aus welcher Lieferung auch immer, im Eigentum vom DH MS e.U.. Der Kunde / die AuftraggeberIn ist nicht berechtigt, die vom DH MS e.U. gelieferte oder vermittelte Ware ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung des DH MS e.U. an Dritte zu veräußern oder weiterzugeben. Kommt der Kunde/die AuftraggeberIn mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, wird ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen beantragt oder eröffnet oder verstößt der Kunde / die AuftraggeberIn gegen sonstige Vertragspflichten, so ist das DH MS e.U. —nach ihrer Wahl unter Aufrechterhaltung der gemeinsamen Vereinbarungen — berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen, diese abzuholen und/oder sicherungsweise abgetretene Forderungen einzuziehen.

7.) Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle Büroleistungen ist der Sitz vom DH MS e.U..

8.) Geheimhaltung

a) Das DH MS e.U. ist zur Geheimhaltung aller vom Auftraggeber als solches explizit erteilten Informationen verpflichtet. Ausnahmen sind alle Zusammenhänge über durch die AuftraggeberIn beim DH MS e.U. bestellte Produkte, Aufträge und Zahlungs- und Liefer-Details selbst gegenüber Lieferanten vom DH MS e.U..
b) Das DH MS e.U. ist auch zur Geheimhaltung seiner Planungstätigkeit verpflichtet, wenn und solange der Auftraggeber an dieser Geheimhaltung ein berechtigtes Interesse hat. Nach Durchführung des Auftrages ist das DH MS e.U. berechtigt, das vertragsgegenständliche Werk gänzlich oder teilweise zu Werbezwecken zu veröffentlichen, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist.

9.) Schutz der Pläne

a) Das DH MS e.U. behält sich bis zur vollständigen in der gegenständlichen Auftragsbestätigung vereinbarten Bezahlung alle Rechte und Nutzungen an den von ihm erstellten Unterlagen (insbesondere Pläne, Konzepte, Ideen, Entwürfe, Zeichnungen, Prospekte, Materialkonzepte, individuelle Modelle) vor.
b) Jede Nutzung (insbesondere Bearbeitung, Ausführung, Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Vorführung, Zurverfügungstellung) der Unterlagen oder Teilen davon ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung vom DH MS e.U. und insbesondere nach vollständiger Bezahlung jener nach Angebot und Auftragsbestätigung vereinbarten Inhalte zulässig. Sämtliche Unterlagen dürfen daher nur dann und danach für die bei Auftragserteilung oder durch eine nachfolgende Vereinbarung ausdrücklich festgelegten Zwecke verwendet werden.
c) Das DH MS e.U. ist berechtigt, der Auftraggeber / die AuftraggeberIn verpflichtet, bei Veröffentlichungen und Bekanntmachungen über das Projekt den Namen (Firma, Geschäftsbezeichnung) vom DH MS e.U. anzugeben.
d) Im Falle des Zuwiderhandelns gegen diese Bestimmungen zum Schutz der Unterlagen hat das DH MS e.U. Anspruch auf eine Pönale in Höhe des doppelten angemessenen Entgelts der unautorisierten Nutzung, wobei die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadenersatzanspruches vorbehalten bleibt.

10.) Zustimmung zur Ausstellung von elektronischen Rechnungen auf Grundlage §11 UStG

a) Mit der Bestellung stimmt der Kunde zu, dass wir unsere Rechnungen, Auftragsbestätigungen, Angebote, Geschäftskommunikation etc. im elektronischen Format (PDF iSd § 11 Abs 2 UStG) ausstellen und so an den Kunden versenden. Das ersetzt die diesbezügliche postalische Zusendung. Die Ausstellung einer Papierrechnung, eines Papierangebotes, einer Papier-Auftragsbestätigung erfolgt dann nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden.
b) Die Zustellung der elektronischen Rechnung erfolgt per E-Mail.
c) Der Kunde gibt dem DH MS e.U. zum Zeitpunkt des Beginns der gemeinsamen Geschäftsbeziehung seine E-Mail-Adresse bekannt und hält das DH MS e.U. über etwaige dbzgl. Änderungen unmittelbar informiert.
d) Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die Empfangsgeräte und übermittelten Kontaktadressen mit allen Speicher-, Empfangs- und Antworts-, Ausdrucksmöglichkeiten funktionstüchtig sind. Filterprogramme und Firewalls sind so einzustellen, dass der Empfang der Rechnungen des DH MS e.U. nicht blockiert werden. Alle technischen Schwierigkeiten und Konsequenzen, die den Empfang unserer Rechnungen behindern gehen zu Lasten des Kunden.
e) Automatische Antworten seitens der vom Kunden angegebenen Kontaktadressen über die Abwesenheit des Empfängers hindern die rechtswirksame Zustellung der elektronischen Rechnung nicht.

11.) Rechtswahl, Gerichtsstand

a) Für Verträge zwischen Auftraggeber und dem DH MS e.U. kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung.
b) Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz vom DH MS e.U. vereinbart.

[1] Es gelten daher folgende Regelungen nicht bzw. mit folgenden Abweichungen für Konsumenten:
1. Punkte 1.b, 2.c und 3.b schließen nicht die Wirksamkeit von formlos abgegebenen Erklärungen vom DH MS e.U. aus.
2. Auf die Rechtsfolge des unterlassenen Widerspruchs innerhalb der Frist nach den Punkten 3.e wird das DH MS e.U. in der Verständigung hinweisen.
3. Punkt 5.b gilt nicht für Fixgeschäfte.
4. Punkt 5.d findet mit der Maßgabe Anwendung, dass nur die Regelung von § 1168 ABGB gilt.
5. Das Aufrechnungsverbot in Punkt 6.c gilt nicht im Fall der Zahlungsunfähigkeit von DH MS e.U. und für 
Gegenforderungen, die gerichtlich festgestellt, von dem DH MS e.U. anerkannt oder im rechtlichen Zusammenhang mit der Forderung vom DH MS e.U..